68 CHF 100.00 für die Hausdurchsuchung (praxisgemäss im Kanton Bern bei Freispruch, jedoch sie die Hausdurchsuchung nicht publik geworden) und im Umfang von weiteren CHF 100.00 für die lange Verfahrensdauer sowie die Auswirkungen auf das Berufs- und Familienleben und auf die Weiterbildung gerechtfertigt. Vor oberer Instanz beantragte der Beschuldigte wiederum eine Genugtuung für die seelische Belastung des Verfahrens in der Höhe von CHF 1'000.00.