dentlichen Tarifrahmens (CHF 50.00 bis CHF 12'500.00; Art. 17 Abs. 1 Bst. f. i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Bst. b) von rund 75%. Vor allem unter diesem Blickwinkel bzw. unter Berücksichtigung der Kriterien nach KAG erscheint ein Honorar von 9'095.00 (= 75% Ausschöpfung des Tarifrahmens) als angemessen. Zusätzlich zu entschädigen sind die notwendigen Auslagen und Reisezuschläge.