Faktoren, wie bspw. Pauschalen und Prozente im Unterhaltsrecht, Prozentlisten für die Beurteilung von Mietzinsreduktionen, Prozentabzüge zur Berechnung des Tagessatzes etc. Mit der Anwendung eines Stundenansatzes wird denn auch nicht die Kriterienbemessung innerhalb des Tarifrahmens ersetzt, sonderen dem geltend gemachten Zeitaufwand der Verteidigung ein finananziell quantifizierbarer Wert zugeordnet und somit eine mit anderen Fällen vergleichbare Postitionierung innerhalb des Tariftahmens plausibilisiert.