Anders als im Zivilrecht, wo sich der Tarifrahmen am Streitwert orientiert und so bereits deswegen viel stärker abgestuft und in kleinere Bandbreiten unterteilt werden kann (vgl. Art. 5 ff. PKV), beschränkt sich der Tarifrahmen im Strafrecht vor Einzelgericht auf eine einzige grosse Bandbreite von CHF 24'500.00 (CHF 500.00 – CHF 25'000.00). Um den gebotenen Zeitaufwand überhaupt innerhalb eines so grossen finanziellen Rahmens repräsentativ, transparent und vor allem vergleichbar quantifizieren zu können, kommt einzig die Multiplikation der Stunden mit einem Stundenansatz in Frage.