macht mit Kostennote vom 20. März 2023 (ohne detaillierte Kostenliste, sondern nur mit pauschaler Benennung der angefallenen Arbeitspositionen; pag. 2564 f.) einen eigenen Aufwand von 27.92 Stunden zu CHF 300.00, ausmachend CHF 8'376.00, einen Aufwand des juristischen Mitarbeiters von 16.92 Stunden zu CHF 160.00, ausmachend CHF 2'707.20 (gesamthaft also Aufwand von CHF 11'083.20 mit 36.94 Anwaltsstunden), Auslagen von CHF 326.85, Reisezuschläge von CHF 100.00 und Mehrwertsteuer von CHF 886.25 geltend, was eine beantragte Entschädigung von total CHF 12'396.30 ergibt. Die geltend gemachte Aufwandsentschädigung von CHF 11'083.20 erscheint der Kammer innerhalb des Tarifrahmens überhöht.