65 ren nicht einzig vom Privatkläger verursacht wurde. Folglich ist der Beschuldigte, soweit er obsiegt, vom Kanton Bern zu entschädigen. Rechtsanwältin Dr. B.________ macht mit Kostennote vom 20. März 2023 (ohne detaillierte Kostenliste, sondern nur mit pauschaler Benennung der angefallenen Arbeitspositionen;