Auch vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen, das Gesamthonorar auf CHF 20'000.00 festzusetzen. Zusätzlich zu entschädigen sind die notwendigen Auslagen (Art. 2 PKV). Zum Honorar von CHF 20'000.00 dazu kommen folglich (mehrwertsteuerpflichtige) Auslagen in der Höhe von CHF 2'908.60 (CHF 500.00 + CHF 2'408.60), die Mehrwertsteuer von CHF 1'763.95 sowie die Auslagen ohne Mehrwertsteuer von CHF 5.00. Insgesamt ergeben sich so angemessene Verteidigungskosten von CHF 24'677.55. Es stellt sich schliesslich die Frage, wie viel dieses Aufwands auf die Freisprüche und den Schuldspruch entfällt.