Die ordentliche Gerichtsgebühr beträgt in Fällen des Regionalgerichts in Einerbesetzung zwischen CHF 250.00 und CHF 5'000.00 (Art. 22 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Sie kann in besonders umfangreichen und zeitraubenden Geschäften bis zum doppelten Betrag des Höchstsatzes erhoben werden (Art. 6 Abs. 1 VKD). Auch in Verfahren mit mehreren Beteiligten können die Höchstansätze überschritten werden, wobei aber die Gebühr für die einzelne Person das Doppelte der ordentlichen Gerichtsgebühr nicht überschreiten darf (Art. 6 Abs. 2 VKD). Mit der Festsetzung der Gerichtsgebühr auf CHF 5'000.00 (inkl. Kosten für die Urteilsbegründung von CHF 1'500.00) hat das