Immerhin kann festgehalten werden, dass ein Honorar von CHF 20'000.00, entsprechend 80 Stunden bei einem nach kantonaler Praxis üblichen durchschnittlichen Stundensatz von CHF 250.00, ohne Weiteres eine für den vorliegenden Fall gebotene, der Bedeutung der Streitsache und deren Schwierigkeiten angemessene Verteidigung erlaubt hätte. Sofern ein höherer Stundenansatz mit grösserer Fachkenntnis begründet würde, müsste sich dieser Umstand auch in grösserer Effizienz niederschlagen, was wiederum in weniger Stunden resultieren würde (zu diesem Thema vgl. auch Ziff. 24.3 hiernach).