Unter Berücksichtigung der Kriterien erachtet die Kammer vorliegend eine Ausschöpfung des ordentlichen Tarifrahmens von rund 80% (CHF 500.00 bis CHF 25'000.00) im vorliegenden speziellen Fall als geboten. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verteidigung auf Grund der exzessiven und umfangreichen Verfahrenseingaben des Privatklägers ein unverhältnismässiger Mehraufwand entstand, welchen sie sich als engagierte, fachkundige und verantwortungsbewusste Verteidigerin (unverschuldet) zu betreiben gezwungen sah. Entsprechend erscheint – nachdem die weiteren Kriterien nach Art.