63 verfahren «missbrauchten». Die «erschwerenden» Umstände müssen hier angemessen honoriert werden. Mit Blick auf das Ausgeführte steht der geltend gemachte Aufwand zur Bedeutung der Streitsache sowie zum Umfang und der Schwierigkeit des Falles in einem krassen und offensichtlichen Missverhältnis; ein Überschreiten des ordentlichen Tarifrahmens erscheint durch nichts gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der Kriterien erachtet die Kammer vorliegend eine Ausschöpfung des ordentlichen Tarifrahmens von rund 80% (CHF 500.00 bis CHF 25'000.00) im vorliegenden speziellen Fall als geboten.