Unterlagen in fremder Sprache, was von der Verteidigung eine erhöhte Sprachkompetenz erforderte. Schliesslich dauerte das Verfahren relativ lange, weshalb insgesamt ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand als geboten erachtet wird, auch wenn die Parteien das vorliegende Strafverfahren offensichtlich zur Beweismittelbeschaffung für ein späteres Zivil-