Bundesordner relevante Dokumente übrig. Die Verteidigung hätte dies realisieren und beim Aufwand für ihre jeweiligen Reaktionen und Gegenmassnahmen bedenken müssen. Hinzu kommt, dass sich der Beschuldigte und der Privatkläger laufend mit weiteren Anzeigen und Gegenanzeigen «bombardierten» (beispielsweise Anzeige des Privatklägers gegen den Beschuldigten BM 20 24266 wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, BM 21 18305 wegen Ehrverletzung, BM 18 5155 Antrag auf Beschlagnahme diverser Gegenstände; Anzeige des Beschuldigten gegen den Privatkläger BM 18 5155 wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung; pag. 2096 ff. und 2136 ff.).