b PKV bei Weitem übersteigende Entschädigungsforderung des Beschuldigten auf ein vertretbares Mass zu kürzen. Die Bedeutung der Streitsache ist aus objektiver Sicht zu bewerten. Diese ist vorliegend mit Blick auf die Tatvorwürfe des Diebstahls (evtl. Veruntreuung, evtl. unrechtmässige Aneignung), des geringfügigen Diebstahls, der Beschimpfung und der Drohung am unteren Rand anzusiedeln. Das Strafverfahren war von Anfang für einen Strafjuristen klar erkennbar mitnichten das von den Parteien eigentlich erhoffte, geeignete Gefäss, um den Wert des Bildes «E.________» und die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse daran zu klären.