Wird eine detaillierte Honorarnote eingereicht und steht der geltend gemachte Aufwand zum Umfang und der Schwierigkeit des Falles in offensichtlichem Missverhältnis, dann darf nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Strafsachen die Entschädigung pauschal bemessen werden (BGer 6B_224/2013 vom 27. Januar 2014 E. 2.5 f.). 24.2 Erstinstanzliches Verfahren Der Beschuldigte liess sich vom 20. Oktober 2017 bis 22. April 2019 durch Rechtsanwalt BZ.________ und Rechtsanwältin AO.________ verteidigen. Per 23. April 2019 übernahm Rechtsanwältin Dr. B.________ die Verteidigung des Beschuldigten.