426 Abs. 1 StPO). Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 17'100.00 im Umfang von CHF 16'400.00 (CHF 15'100.00 + CHF 1'300.00 [Anteil Kosten für die schriftliche Begründung]) vom Kanton Bern zu tragen. Im Umfang von CHF 700.00 (CHF 500.00 + CHF 200.00 [Anteil Kosten schriftliche Begründung]) sind sie dem wegen Beschimpfung verurteilten Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen. 23.2 Obere Instanz Die Kostenauflage im Rechtsmittelverfahren richtet sich nach Art. 428 StPO. Gemäss Art.