Erbteilung). Weiter wird aus der Chronologie der Geschehnisse bis zum Sommer 2017 offensichtlich, dass er alles auf dieses Bild setzte und abgesehen von Liquiditätsengpässen kein Grund ersichtlich ist, weshalb er es zum Spottpreis verscherbelt haben sollte. Schliesslich ist in den Akten kein schriftlich, gültig zu Stande gekommener Vertrag zu finden, welcher eine Abtretung an den Beschuldigten eindeutig beweisen würde.