21. Beschlagnahmte Gegenstände 21.1 Vorbemerkungen Der Privatkläger beantragt bezüglich der beschlagnahmten Gegenstände, das Gemälde «E.________» samt dazugehörigem Rahmen sowie die weiteren Gegenstände gemäss Ziff. IV.2 des erstinstanzlichen Urteils seien aus der Beschlagnahme zu entlassen und ihm gestützt auf Art. 267 Abs. 4 StPO «ohne Weiteres, insbesondere ohne Ansetzung einer Frist zur Einreichung einer Zivilklage durch [den Beschuldigten], herauszugeben» pag. 2560 f., Ziff. 3 der oberinstanzlichen Anträge). Der Beschuldigte seinerseits verlangt in Anwendung von Art.