4.2. A.________ [sei] teilklageweise zu verurteilen, C.________ eine Genugtuung (für Diebstahl, evtl. Veruntreuung, evtl. unrechtmässige Aneignung, ev. Sachentziehung) in der Höhe nach gerichtlichem Ermessen zzgl. Zins von 5% seit dem 9. Juni 2017, ev. seit wann später rechtens, zu bezahlen. 52 Es sei zu vermerken, dass es sich bei der Klage unter Ziffer 4.2 um eine Teilklage insbesondere in sachlicher und zeitlicher Hinsicht handelt und sich C.________ die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen A.________ vorbehält