18. Allgemeine Grundlagen Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Zivilklage im Allgemeinen sowie zur Genugtuung im Besonderen sind zutreffend, darauf kann verwiesen werden (pag. 2056 f., S. 57 f. der Urteilsbegründung). 19. Zivilklage des Privatklägers Der Privatkläger stellte in erster Instanz im Zivilpunkt folgende Anträge (pag. 1945): 4.1. A.________ [sei] zu verurteilen, C.________ eine Genugtuung (für Beschimpfung und Drohung) von CHF 300.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 24. Juli 2019 zu bezahlen;