17. Fazit Strafe und Anrechnung Polizeihaft Der Beschuldigte ist nach dem Gesagten zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 500.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt. Die ausgestandene Polizeihaft (1. November 2017 von 06:05 bis 14:45 Uhr) wird im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. VI. Zivilpunkt