von CHF 30'000.00, offene Rechnungen aus Zivilverfahren gegen den Privatkläger von CHF 15'000.00 – 20'000.00). Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 7’500.00 und unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 30% für den allgemeinen Lebensaufwand (Krankenkasse, Steuern etc.), eines Unterstützungsabzugs für die Tochter (CHF 700.00) und der hohen Schulden resultiert ein Tagessatz von CHF 100.00. Die vom Beschuldigten vorgebrachten Unterhaltsleistungen an seine in CK.________ lebenden Eltern können bei der Bemessung der Höhe des Tagessatzes nicht berücksichtigt werden.