Der Beschuldigte lebt von seiner Ehefrau getrennt und bezahlt einen Kindesunterhalt von zur Zeit CHF 700.00, jedoch keinen Ehegattenunterhalt (siehe Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, pag. 2280). Gemäss seinen eigenen Angaben hat er Schulden von ca. CHF 260'000.00 (zwei Kredite zu total CHF 95'000.00 mit Abzahlungsverpflichtungen, Steuerschulden zwischen CHF 35'000.00 – 40'000.00, Justizkosten von CHF 50'000.00, Anwaltskosten 2017 – 2019 CO.________ von CHF 30'000.00, offene Rechnungen aus Zivilverfahren gegen den Privatkläger von CHF 15'000.00 – 20'000.00).