12. Beschimpfung 12.1 Theoretische Ausführungen Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Beschimpfung (Art. 177 StGB) kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2054 f., S. 55 f. der Urteilsbegründung). 12.2 Subsumtion Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigten den Privatkläger als «connard» und «escroc» betitelte. Der Ausdruck «connard» (in die deutsche Sprache übersetzt: «dumme Sau», «Vollidiot/Blödmann»;