10. Beschimpfung 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Der Anklageschrift vom 18. Juni 2020 ist unter I.4. folgender Tatvorwurf zu entnehmen (pag. 1698): Beschimpfung, begangen am 24. Juli 2019 auf der DA.________ in Genf, z.N. von C.________, indem der ein Fahrzeug führende Beschuldigte neben dem auf dem Trottoir gehenden Herrn C.________ anhielt und letzteren bei heruntergelassener Scheibe als „connard“ und „escroc“ bezeichnete.