I.3 der Anklageschrift Was die Mitnahme der Gegenstände am 17./18. Juni 2017 anlässlich der Räumung des Konferenzsaals betrifft, hat der Privatkläger selber ausgeführt, dass er den Beschuldigten angewiesen habe, den Saal zu räumen und die fraglichen Gegenstände bis zur zweiten Restaurierung mitzunehmen. Er sei damit einverstanden gewesen, dass die Gegenstände beim Beschuldigten in Bern bleiben würden (pag. 1832 Z. 27 ff.). Es wurde sodann bereits weiter oben ausgeführt, dass die beiden das Projekt im Anschluss an die «erste Restaurierungsphase» vorerst gemeinsam vorangetrieben haben.