Für diese Hypothese spricht auch die für den Privatkläger sehr wichtige Bestätigung vom 9. September 2016 seiner Schwester kurz nach Entdeckung der Inschrift, dass das Gemälde «CX.________» dem Privatkläger gehöre und sie keinen Anspruch daran erhebe (pag. 389). Diese Hypothese würde nicht nur erklären, weshalb es für den Beschuldigten damals so wichtig war, dass die Eigentümerschaft zumindest schriftlich geändert wird, sondern gleichzeitig auch, weshalb beiden Parteien in diesem Punkt nicht die Wahrheit sagen können und wollen. Mit der Offenlegung dieser Simulation würden sie nämlich beide ihren erhofften Anspruch auf alleinige Verfügungsmacht am möglichen Millionenfund gefährden.