So führte er in seinem Strafantrag vom 10. April 2018 wortwörtlich aus: «Am 9. Juni 2017, als ich mich um meinen Sohn kümmerte, der Prüfungen für das französische Bac in Genf abzulegen hatte, vertraute ich [dem Beschuldigten] zum 8. Mal seit dem 27. Januar 2017 die Aufgabe an, das Gemälde im I.________ in Zürich für mich zu holen, für die letzte Sitzung vor dem Abschluss der Restaurierung des Gemäldes, die vom 10. bis 18. Juni 2017 erfolgen sollte.» (pag. 194 Auch anlässlich seiner Einvernahme durch die Vorinstanz gab er zu Protokoll: «Es war die Aufgabe [des Beschuldigten] das Bild zu holen und am 18.06.2017 wieder zurückzubringen» (pag. 1831 Z. 36).