Durch die fiduziarische Sicherungsübereignung des Bildes war [der Beschuldigte] zwischenzeitlich Eigentümer des Bildes geworden und trat auch als solcher auf. Diese Rechtsfigur setzte er dann auch ein, als sich die beiden zerstritten haben und macht die Rückübereignung des Bildes von der Bezahlung seiner Forderungen abhängig.