Der Beschuldigte bestreitet, etwas entwendet oder gestohlen zu haben. Er habe alle von der Polizei gefundenen Objekte vom Privatkläger erhalten, soweit sie nicht ihm selber gehören würden. Dass er während der Hausdurchsuchung eine Mappe aus dem Fenster geworfen und einer nicht involvierten Person zugerufen hatte, diese verschwinden zu lassen, konnten er nicht schlüssig erklären. Der Vertrag über die Bilder sei gemäss dem Beschuldigten vom Privatkläger verfasst worden.