Auch räumte er ein, damit einverstanden gewesen zu sein, dass die Gegenstände für die zweite Restaurierung beim Beschuldigten bleiben sollten. Der Beschuldigte ist der Auffassung, dass er seit September 2016 «im Besitz» des Bildes sei, nachdem er es dem Privatkläger im Herbst 2016 abgekauft hatte. Dieser sei in der nachfolgenden Ursprungsforschung nur beratend zur Seite gestanden. Er habe für die Forschung und für den Privatkläger Unsummen von Geld, bis zu CHF 150'000.00, mittels Privatkredit bezahlt. Der Beschuldigte bestreitet, etwas entwendet oder gestohlen zu haben.