Der Beschuldigte sei gegenüber der I.________ der Auftraggeber gewesen, wozu alles Administrative, inkl. Bezahlung von Rechnungen und Transport des Bildes gehört habe. Der Privatkläger bestreitet insgesamt, in finanziellen Schwierigkeiten gewesen zu sein. Ebenfalls bestritt er, dass die Kaufverträge tatsächlich Darlehensverträge gewesen seien, ohne die diesbezüglichen Unstimmigkeiten nachvollziehbar erklären zu können.