Der Wert des Speichermediums beträgt nicht wie geltend gemacht EUR 1'800.00 (entsprechend dem Auftragswert der Expertise durch die BO.________ Multispectral Institute in Paris auf dem Medium). Mit den beiden «Projektoren» sind offensichtlich Scheinwerfer gemeint. In den Akten befinden sich keine Dokumente, aus welchen sich die genauen Vorgänge in Bezug auf eine Eigentumsübertragung des Bildes «E.________», die Besitzverhältnisse zu jener Zeit (2016/2017) oder sonstige sachen- resp. obligationenrechtlich relevante Erkenntnisse zweifelsfrei ableiten liessen.