Der Kammer ist unerfindlich, inwiefern diese Beweismittel (zwei Hotelrechnungen sowie ein Flugticket) etwas Sachdienliches zu den hier relevanten Fragen beitragen sollten. s) Handelsregisterauszüge der «CV.________» sowie Handelsregisterauszug der «CW.________» (pag. 2550 ff., Beilage 36) Diese Handelsregisterauszüge sind für das vorliegende Verfahren irrelevant; mit diesen soll nämlich offenbar aufgezeigt werden, dass gewisse Personen, welche für den Privatkläger einen Wahrnehmungsbericht verfasst haben, mit diesem (geschäftlich) verbunden sind. Subjektive Beweismittel: