in Bezug auf angeklagten Geschehnisse liefern sie jedoch keinerlei Hinweise. p) Lohnabrechnungen für die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 sowie Provisionsabrechnung für das Jahr 2022 (pag. 2491 ff., Beilagen 26 – 31) Diese Unterlagen dokumentieren die finanziellen Verhältnisse bzw. das Einkommen des Beschuldigten für die fraglichen Monate. Darauf wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Strafzumessung zurückzukommen sein.