Dies habe im November 2022 zu einer hundertprozentigen Krankschreibung geführt. Aktuell sei immer noch eine gewisse Erschöpfung vorhanden und die Belastbarkeit reduziert. Die Arbeit habe der Beschuldigte am 10. Januar 2023 in reduzierten Umfang (20%) wieder aufnahmen können. Er benötige jedoch weiterhin Erholungs- und Ruhemomente und sei noch nicht in der Lage, allen administrativen Arbeiten fristgerecht nachzugehen. Dies Stabilisierung seines Zustandes werde voraussichtlich noch einige Monate dauern. Die vom Beschuldigten ins Recht gelegten Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen bescheinigen dem Beschuldigten eine Arbeitsunfähigkeit zu 100% für den Zeitraum vom 19.