_ eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und er bei seiner Rechtsschutzversicherung einen Fall angemeldet hat. Nebst dem Umstand, dass dies bereits aktenkundig ist, zielen diese Beilagen einmal mehr einzig darauf ab, den Eigentumsnachweis am Bild zu erbringen. n) Schreiben der CS.________ Bern an den Beschuldigten vom 29. November 2021 (pag. 2482, Beilage 17) In diesem Schreiben bestätigt der CEO der CS.________ gegenüber dem Beschuldigten, dass sich am 4. September 2017 eine Person telefonisch bei der Filiale Bern gemeldet und als den Beschuldigten ausgegeben habe. Selbst wenn bekannt wäre, wer die Person war, welche sich damals bei der CS.