Dokumente eingereicht: j) Chat-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger vom 20. März 2017 und 28. April 2017 (pag. 2457 ff.; Beilagen 1 und 2) Mit diesen Chat-Nachrichten will der Beschuldigte offenbar aufzeigen, dass die bei ihm in der Wohnung gefundenen Unterlagen/Gegenstände des Privatklägers von Letzterem dort auch vergessen worden sei könnten, da der Privatkläger seine Sachen auch sonst ständig verloren (Beilage 1) und dieser auch Zugang zur Wohnung des Beschuldigten gehabt habe (Beilage 2). Diese Umstände werden, soweit ersichtlich, vom Privatkläger nicht – jedenfalls nicht explizit – bestritten.