145 StPO bemühen will, wurden diese hier nicht von einer Strafbehörde, sondern von einer Verfahrenspartei in Auftrag gegeben. Im Weiteren gilt zu erwähnen, dass die mündliche Zeugenbefragung solchen Berichten vorgeht und Zeugen vom Gericht vorgeladen und befragt werden. Diese Aufgabe hat vorliegend der Privatkläger selber übernommen. Aufgrund des Inhalts der eingereichten Berichte ist davon auszugehen, dass der Privatkläger den bescheinigenden Personen bestimmte Fragen gestellt hat. Diese Fragen sind jedoch unbekannt. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass er dabei im Sinne seiner Sache auf sie eingewirkt hat.