26 3) weiter sollen die Belege das finanzielle Motiv des Beschuldigten belegen und 4) aufzeigen, dass der Privatkläger im Hinblick auf eine sofortige Herausgabe (statt Zivilklage) der am Bild (besser) Berechtigte sei. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: 1/2) Die Frage des zivilrechtlichen Eigentums am Bild ist vorliegend in Bezug auf die Anklagepunkte nicht Beweisthema.