Im Weiteren ist der Werdegang der Beziehung zwischen dem Privatkläger und dem Beschuldigten etwas näher zu beleuchten. Die beiden kennen sich bereits seit 2010. Der Privatkläger persönlich führte dazu in seiner Anzeige vom 10. April 2018 folgendes aus (pag. 184): «Ich traf [den Beschuldigten] im Sommer 2010. Ich war damals auf der Suche nach hochqualitativen Vorstellungen für einen sehr bedeutenden Anlass, den ich organisierte. [Der Beschuldigte] arbeitete zu jener Zeit als Kellner in einer Bar namens „CD.________" in Genf, und hatte keine Wohnung in der Schweiz.