_, [der Beschuldigte] und BB.________ (vgl. Rechnung pag. 421). Die Zahlungen wurden aber abgewiesen (vgl. pag. 567 f.). Zum Beweis, dass es das Konto gibt, ging [der Privatkläger] am 05.01.2018 in Genf zur CC.________ an den Schalter und zahlte CHF 20.00 auf das Konto [des Beschuldigten] ein, mit dem Vermerk «Bonne Année» (vgl. pag. 576). Später erhielt [der Privatkläger] von der AD.________ die Auskunft, dass gemäss Rückfrage bei der Genfer CC.________ [der Beschuldigte] die Bank angewiesen habe, die Zahlungen zurückzuweisen (vgl. Schreiben vom 27.01.2020, pag. 1540).»