Hierauf versuchte [der Privatkläger] offenbar zu Geld zu kommen. Beleg dazu ist ein am 31.07.2017 einseitig unterzeichneter Kommissionsvertrag mit F.________. Dieser sollte den Verkauf eines Bildes «BY.________» und von 8 Skulpturen von AN.________ organisieren. Preis mindestens USD 470'000.00 (vgl. pag. 914 ff. und pag. 909 Z 134 ff.). [Der Privatkläger] sagte, er habe dies Ende Juli 2017 so aufgesetzt, weil der Beschuldigte die CHF 65'000.00 verlangte und so versucht habe zum Geld und in letzter Konsequenz wieder zu seinem Bild zu kommen. Die beiden zerstritten sich dann und zogen ihre Anwälte bei (vgl. anwaltlicher Korrespondenzaustauch zwischen Rechtsanwalt BP.