Am 27.06.2017 weilte [der Beschuldigte] in Rom und traf sich unter anderem mit BE.________, BM.________ und BB.________ (vgl. pag. 1597 ff.). Dabei bat er um 20:21 Uhr [den Privatkläger] per E-Mail, ihm eine Quittung für BB.________ vorzubereiten. [Der Privatkläger] übermittelte ihm um 21:17 Uhr eine entsprechende Quittung, welche [der Beschuldigte] um 21:18 Uhr zum Ausdruck ans Hotel weiterleitete (pag. 1583 und pag. 1287 ff.). In der Quittung ist unter anderem folgender Satz enthalten (pag. 1288, Hervorhebung durch das Gericht): «I, BB.