Gemäss Anzeige habe Prof. BE.________ im Mai 2017 das Diapositiv an [den Privatkläger] übergeben. Es sei das Originaldiapositiv eines anderen Gemäldes, welches auch den Dichter E.________ darstelle. Der Professor habe ihm gesagt, dass dies das Diapositiv sei, welches er verwendet habe, um das Gemälde in seinem 2008 erschienenen Katalog zu reproduzieren (vgl. pag. 183, 251, 315 ff. und 355 ff.). Gemäss Anzeige vom 10.04.2018 will [der Privatkläger] am 07.06.2017 bei BT.________ in Genf für CHF 619.00 ein Mikroskop gekauft haben, um das Diapositiv damit analysieren zu können, bzw. das Gerät der Expertengruppe zur Verfügung zu stellen (vgl. pag.