314 f. und pag. 342 f. finden sich dann Auszüge aus einer WhatsApp Konversation zwischen [dem Privatkläger] und [dem Beschuldigten] von Ende Mai, welche zwei Projektoren zum Gegenstand hatten. Auf dem Video auf dem Stick auf pag. 622 erkennt man zwei Scheinwerfer, welche an zwei Kleiderständer montiert sind. Vermutlich sind mit diesen beiden Projektoren, diese Scheinwerfer gemeint. Zu den Speicherkarten von Sony steht auf pag. 248, dass [der Privatkläger] diese am 27.05.2017 im BS.________ in Bern gekauft haben will. Darauf bezieht sich offenbar auch die WhatsApp- Konversation vom 27.05.2017 auf pag. 313. Gemäss Anzeige habe Prof. BE.