122.): «Am 18. Juni 2017, am letzten Tag des Gutachtens, als die erste Phase der Restaurierung abgeschlossen war, liess [der Beschuldigte] seine Frau BN.________ kommen und hat den ganzen Konferenzsaal, in dem die Restaurierung des Gemäldes vorgenommen wurde, aufgeräumt. Sie haben sodann alle Gegenstände die sich dort befanden mitgenommen, angeblich, um sie für die nächste Restaurierungsphase aufzubewahren. Die Gegenstände, die mir gehören sind: 1. Das Buch „M.________", von E.________ — das ich an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät am 4. Januar 2017 ausgeliehen hatte 2. Eine Festplatte, die ich am 27. Januar 2017, von der Gesellschaft BO.