BJ.________ in Bern (vgl. pag. 1620). Auf dem gleichen Beleg ist auch BK.________ aufgeführt, welcher somit zur selben Zeit dort gewesen sein dürfte. In der Zeit von Montag 12.06.2017 bis Freitag, 16.06.2017 wurde im Hotel BL.________ in Biel weiter an der Expertise über das Bild «E.________» gearbeitet. Gemäss Hotelrechnung vom 16.06.2017 weilten vom 12.06.2017 bis zum 16.06.2017 BB.________ und vom 13.06.2017 bis zum 16.06.2017 BE.________, [der Privatkläger] und BM.________ in Biel (vgl. pag. 1600). In der Strafanzeige vom 10.04.2018 hatte [der Privatkläger] angegeben, am Abend des 14.06.2017 mit dem Taxi von Genf nach Biel gefahren zu sein. Am nächsten Morgen seien sie dann nach Bern