Das Gericht in Thonon-les-bains hatte diese mit Urteil vom 09.12.2016 erkannt. Am 23.03.2017 liess der Rechtsvertreter der AX.________ beim zuständigen Grundbuch die Forderung von EUR 89'073.43 für 10 Jahre als Grundpfandrecht auf der Liegenschaft [des Privatklägers] eintragen. Um ein Verfahren auf Zwangsverwertung abzuwenden, sah er sich demnach gezwungen, ein Darlehen aufzunehmen und die gesetzliche Hypothek abzulösen (vgl. pag. 948 ff.). Zwischenzeitlich war das Bild «E.________» zahlreichen Expertisen unterzogen worden. Einerseits beim I.________ in Zürich. Aber auch in Deutschland und Frankreich. Sodann wurden unter mehreren Terminen Arbeiten in der Schweiz durchgeführt (vgl. pag.