Gleichzeitig räumte er als Sicherheit eine Hypothek von EUR 700'000.00 auf dem Schloss in Frankreich ein. Der mit dem Vollzug des Vertrages beauftragte Notar sollte mit einem Teil des gewährten Darlehens das Pfandrecht der AX.________ durch Zahlung von CHF 97'366.36 ablösen. Was war zwischenzeitlich in der ganz am Anfang der Beweiswürdigung erwähnten Streitigkeit zwischen der AX.________ und [dem Privatkläger] passiert? Die AX.________ hatte beim zuständigen französischen Gericht um Anerkennung der Vollstreckbarkeit des Urteils des Kantonsgerichts Genf vom 08.04.2016 ersucht. Das Gericht in Thonon-les-bains hatte diese mit Urteil vom 09.12.2016 erkannt.